P-Konto einrichten lassen – So schützt du dein Geld bei Kontopfändung (2025)

Eine Kontopfändung kann jeden treffen – oft plötzlich, manchmal unverschuldet. Was viele nicht wissen: Du hast ein gesetzliches Recht, dein Konto zu schützen – und zwar durch die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Mit einem P-Konto kannst du sicherstellen, dass dir trotz Pfändung ein Teil deines Einkommens oder Sozialgeldes zum Leben bleibt.

In diesem Artikel erfährst du, wie du ein P-Konto einrichten lässt, was du beachten musst, wie hoch der Freibetrag ist und wie du dein Geld auch ohne festen Wohnsitz oder bei Schulden effektiv schützt.


Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto, das dir per Gesetz zusteht. Es funktioniert wie ein normales Girokonto – mit einem entscheidenden Unterschied: Ein festgelegter Freibetrag ist vor Pfändung geschützt, auch wenn Gläubiger auf dein Konto zugreifen wollen.

Das P-Konto wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Schuldner:innen trotz Pfändung weiter ihre Miete, Lebensmittel oder Krankenversicherung bezahlen können. Die gesetzliche Grundlage ist in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.


Wer kann ein P-Konto einrichten?

Jede natürliche Person mit einem bestehenden Girokonto kann dieses jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Dabei gilt:

  • Du darfst nur ein P-Konto besitzen.
  • Du musst der Kontoinhaber sein.
  • Eine Pfändung muss noch nicht erfolgt sein – du kannst das Konto auch vorsorglich umwandeln.

Besonders relevant ist das P-Konto für:

  • Menschen mit Schulden oder drohender Pfändung
  • Empfänger:innen von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld)
  • Personen ohne regelmäßiges Einkommen
  • Wohnungslose oder Menschen ohne Meldeadresse

Warum ist ein P-Konto wichtig?

Ohne P-Konto kann dein Konto bei Pfändung komplett gesperrt werden – kein Zugriff mehr auf dein Geld, selbst wenn es sich um Sozialleistungen handelt. Das kann existenzbedrohend sein.

Mit einem P-Konto ist ein gesetzlicher Freibetrag automatisch geschützt, aktuell (Stand 2025):

  • 1.410,00 € pro Monat (Grundfreibetrag ab 1. Juli 2024)

Dieser Betrag ist nicht pfändbar – selbst wenn dein Konto gepfändet ist. Er kann durch Nachweise (z. B. Unterhaltspflicht, Kindergeld, Mehrbedarf) erhöht werden.


So richtest du ein P-Konto ein – Schritt für Schritt

1. Bestehendes Konto verwenden

Du brauchst kein neues Konto zu eröffnen. Du kannst dein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Das ist in der Regel kostenlos oder mit moderaten Gebühren verbunden.

2. Antrag auf Umwandlung stellen

Reiche bei deiner Bank einen formlosen Antrag ein:

„Hiermit beantrage ich gemäß § 850k ZPO die Umwandlung meines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).“

Tipp: Viele Banken haben dafür ein eigenes Formular. Fordere es in der Filiale oder auf der Website an.

3. Umstellung erfolgt innerhalb weniger Tage

Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Werktagen vornehmen. Danach gilt der Pfändungsschutz rückwirkend ab dem Eingang des Antrags.

4. Freibetrag erhöhen (optional)

Der Basisschutz gilt automatisch. Wenn du mehr Schutz brauchst, kannst du mit entsprechenden Nachweisen den Freibetrag erhöhen – z. B. bei:

  • Kindergeld
  • Unterhaltspflicht
  • Sozialleistungen für Bedarfsgemeinschaften
  • Mehrbedarf bei Behinderung

Dazu benötigst du eine Bescheinigung von:

  • Schuldnerberatungsstellen
  • Sozialämtern oder Jobcentern
  • Familienkassen
  • Arbeitgebern (in bestimmten Fällen)

Die Bank ist verpflichtet, den Freibetrag entsprechend zu erhöhen.


Was kostet ein P-Konto?

Die Führung eines P-Kontos darf nicht teurer sein als ein normales Girokonto bei derselben Bank. Laut Bundesgerichtshof sind zusätzliche Gebühren unzulässig. Typisch sind:

  • Monatliche Grundgebühr: 0–10 €
  • Einmalige Umstellungsgebühr: nicht erlaubt
  • Zusätzliche Bescheinigungen: kostenfrei bei öffentlichen Stellen

Wenn deine Bank höhere Gebühren verlangt oder sich weigert, wende dich an die Verbraucherzentrale oder reiche Beschwerde bei der BaFin ein.


Was passiert bei einer Pfändung ohne P-Konto?

Wird dein Konto gepfändet, bevor es als P-Konto geschützt ist, kann die Bank den gesamten Betrag blockieren – inklusive:

  • Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Rente)
  • Kindergeld
  • Lohnzahlungen
  • Unterhaltsvorschuss

Das bedeutet: Du kommst nicht mehr an dein Geld, obwohl es dir zusteht. Ein P-Konto verhindert genau das – es schützt dich präventiv.


P-Konto ohne festen Wohnsitz – geht das?

Ja! Du brauchst keine Meldeadresse, um ein P-Konto zu beantragen. Banken sind nach § 33 Zahlungskontengesetz verpflichtet, jedem Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt ein Konto zu ermöglichen – auch ohne festen Wohnsitz.

Tipp: Nutze eine Kontaktadresse bei:

  • Beratungsstellen
  • Sozialeinrichtungen
  • Freunden oder Familie (mit deren Zustimmung)

Erkläre der Bank, dass du ein Basiskonto mit P-Konto-Funktion brauchst. Falls du abgewiesen wirst: Verlange eine schriftliche Ablehnung und kontaktiere eine Schuldnerberatungsstelle oder die BaFin.


Häufige Fragen zum P-Konto

Kann ich ein P-Konto online beantragen?
Bei vielen Banken ist das möglich – z. B. bei N26, Deutsche Bank oder Commerzbank. Beachte aber: Ohne festen Wohnsitz ist oft eine persönliche Vorsprache nötig.

Kann ich mit einem P-Konto Überweisungen tätigen?
Ja. Du kannst ganz normal überweisen, Lastschriften einrichten und Daueraufträge nutzen – solange dein Freibetrag nicht überschritten ist.

Was passiert mit Beträgen über dem Freibetrag?
Diese können von der Bank einbehalten und an den Gläubiger weitergeleitet werden – aber nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt.

Darf ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Du darfst nur ein einziges P-Konto führen. Das wird von Banken systematisch überprüft.


Fazit: P-Konto rechtzeitig einrichten – und dein Existenzminimum sichern

Ein P-Konto schützt dein Einkommen im Falle einer Pfändung – schnell, zuverlässig und gesetzlich abgesichert. Es ist dein gutes Recht, und jede Bank ist verpflichtet, dein Konto entsprechend umzuwandeln.

Wenn du in einer schwierigen finanziellen Lage bist, keinen festen Wohnsitz hast oder Sozialleistungen beziehst, solltest du nicht warten, bis eine Pfändung eintritt. Sichere dich ab – mit einem rechtzeitig eingerichteten P-Konto.

Auf konto-ohne-wohnsitz.de findest du alle wichtigen Informationen, Musteranträge und Tipps zur Umsetzung – auch ohne Meldeadresse oder festen Job.

Jetzt handeln – bevor es zu spät ist.

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