Konto mit Ausweis aber ohne festen Wohnsitz – Geht das in Deutschland?

Ein Bankkonto gehört heute zur Grundausstattung des Alltags – für Mietzahlungen, Gehalt, Sozialleistungen oder einfach nur, um online einkaufen zu können. Doch was passiert, wenn du keinen festen Wohnsitz hast? Ist es möglich, in Deutschland ein Konto zu eröffnen, wenn man zwar einen gültigen Ausweis besitzt, aber keine Meldeadresse? Die kurze Antwort: Ja, es ist möglich. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Rechte du hast, welche Banken infrage kommen und worauf du bei der Kontoeröffnung ohne Wohnsitz achten musst.

Dein Recht auf ein Konto – auch ohne Meldeadresse

Seit dem Jahr 2016 gibt es in Deutschland das sogenannte Zahlungskontengesetz (§ 31 ZKG). Es garantiert jedem Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Dieses Konto muss folgende Leistungen bieten:

  • Überweisungen senden und empfangen
  • Daueraufträge und Lastschriften
  • Bargeldein- und -auszahlung
  • EC-/Girokarte für bargeldloses Bezahlen

Wichtig: Dieses Recht auf ein Konto gilt auch ohne festen Wohnsitz. Das heißt, auch wenn du aktuell keine Wohnung hast, darf dir ein Basiskonto nicht verweigert werden, solange du einen gültigen Ausweis und eine erreichbare Postanschrift hast.

Was zählt als gültiger Ausweis?

Für die Kontoeröffnung musst du deine Identität nachweisen. Die gängigen Ausweisdokumente sind:

  • Personalausweis (deutsch oder aus EU-Land)
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel oder Duldung (bei Geflüchteten)
  • EU-Bürger: nationale Ausweisdokumente

Das Dokument muss gültig und lesbar sein. Falls dein Ausweis abgelaufen ist, solltest du dich zuerst an dein Bürgeramt oder Konsulat wenden.

Brauchst du eine Meldeadresse für ein Konto?

Nein – eine Meldeadresse ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich, solange du eine zustellfähige Postadresse

  • Adresse eines Freundes oder Familienmitglieds (mit deren Zustimmung)
  • Sozialamt oder Beratungsstelle
  • Postadresse einer Notunterkunft oder eines Hilfsdienstes

Diese Adresse wird nur für den Schriftverkehr verwendet und ersetzt keine Meldepflicht. Die Bank darf daraus nicht schließen, dass du keinen „festen Wohnsitz“ hast – das ist rechtlich kein Ablehnungsgrund.

Welche Banken eröffnen Konten ohne Wohnsitz?

Grundsätzlich ist jede Bank verpflichtet, ein Basiskonto bereitzustellen. Besonders geeignet sind:

  • Sparkassen & Volksbanken: Verpflichtet zur Einrichtung eines Basiskontos. Eröffnung in der Filiale, persönliche Beratung möglich.
  • N26: Onlinebank, einfache Kontoeröffnung mit VideoIdent, akzeptiert oft alternative Adressen.
  • bunq: Neobank aus den Niederlanden, keine Meldeadresse erforderlich – Postadresse genügt.
  • Tomorrow: Nachhaltige Bank mit Sitz in Deutschland – Kontoeröffnung online, liberal bei Adressangaben.

Tipp: Onlinebanken bieten meist eine unkompliziertere Kontoeröffnung. Du brauchst nur ein Smartphone, Internetverbindung und deinen Ausweis.

Wie läuft die Kontoeröffnung ab?

  • 1. Bank auswählen: Entscheide dich für eine Filialbank oder eine Direktbank.
  • 2. Legitimation: Vor Ort (Filiale) oder per VideoIdent (Onlinebank) mit Ausweis.
  • 3. Formular ausfüllen: Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Postanschrift.
  • 4. Kontovertrag unterschreiben: Du erhältst IBAN und Zugangsdaten.
  • 5. Karte & PIN erhalten: Werden an deine angegebene Postadresse gesendet.

Was tun, wenn die Bank dich ablehnt?

Falls eine Bank dir das Konto verweigert, kannst du auf dein Recht auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG) hinweisen. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig – z. B. bei Geldwäscheverdacht oder Identitätsfälschung. Fordere in jedem Fall eine schriftliche Begründung der Ablehnung.

Du kannst auch:

  • Eine Beschwerde bei der BaFin (Finanzaufsicht) einreichen
  • Dich an eine Schuldner- oder Sozialberatung wenden
  • Es bei einer anderen Bank versuchen (oft sind Mitarbeiter*innen unterschiedlich informiert)

Konto trotz Schufa-Eintrag oder Pfändung?

Ein negativer Schufa-Eintrag oder eine laufende Pfändung ist kein Ausschlusskriterium für ein Basiskonto. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du dein Konto als sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) führen lassen. Damit sind monatlich mindestens 1.410 € (Stand 2025) vor Pfändung geschützt.

Vorteile eines Kontos – auch ohne festen Wohnsitz

  • Sozialleistungen empfangen: ALG II, Bürgergeld, Rente etc.
  • Bargeldlos bezahlen: EC-Karte, Online-Shopping, Überweisungen
  • Wieder Teilhabe: Wohnungssuche, Mobilfunkvertrag, Behördengänge
  • Selbstbestimmung: Du verwaltest dein Geld sicher und unabhängig

Fazit: Konto mit Ausweis aber ohne Wohnsitz – Ja, das geht!

Ein Girokonto ist ein Grundbedürfnis – und du hast auch ohne Wohnsitz ein Recht darauf. Mit einem gültigen Ausweis und einer erreichbaren Postadresse kannst du bei vielen Banken ein Konto eröffnen. Ob Sparkasse, Direktbank oder Onlineanbieter: Es gibt praktikable Lösungen. Lass dich nicht abwimmeln – und nutze dein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein Basiskonto. Auf konto-ohne-wohnsitz.de findest du alle Informationen, Tipps, Musterbriefe und Ansprechpartner, die dir helfen, auch ohne festen Wohnsitz finanziell handlungsfähig zu bleiben.

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