Konto trotz Obdachlosigkeit – Deine Rechte & Möglichkeiten

Auch ohne festen Wohnsitz hast du in Deutschland das Recht auf ein eigenes Konto.
Doch wie funktioniert das in der Praxis? Wo bekommst du Hilfe? Und was musst du beachten?

In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie du auch in schwieriger Lebenslage ein Bankkonto eröffnen kannst – rechtssicher, kostenlos und verständlich erklärt.


Warum ein Konto so wichtig ist – gerade für Obdachlose

Ein Bankkonto ist heute Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Ohne Konto kannst du:

  • kein Gehalt empfangen
  • keine Sozialleistungen erhalten
  • keine Miete oder Rechnungen bezahlen
  • keine Verträge abschließen

Für obdachlose Menschen bedeutet das oft: gesellschaftlicher Ausschluss.

Umso wichtiger ist es zu wissen:
➡️ Du hast ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Konto – auch ohne Adresse!


Dein Recht auf ein Konto – § 31 Zahlungskontengesetz

Seit 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (ZKG).
Darin heißt es:

„Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat das Recht auf ein Basiskonto – auch ohne festen Wohnsitz.“

Ein sogenanntes Basiskonto ist ein Girokonto mit:

  • Überweisungen
  • EC-/Debitkarte
  • Bargeldabhebung
  • Onlinebanking

Ein Dispo ist nicht vorgesehen, aber das Konto erfüllt alle wichtigen Funktionen.


Welche Banken eröffnen ein Konto trotz Obdachlosigkeit?

Manche Banken sind kooperativer als andere. Besonders hilfreich:

✅ Banken mit Basiskonto-Angebot:


Was brauchst du zur Kontoeröffnung?

Auch ohne Meldeadresse brauchst du einige Dinge:

🔹 Benötigte Unterlagen:

  • 📄 Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • 🧾 Nachweis deines Aufenthalts (z. B. Duldung, Sozialhilfebescheid)
  • 📬 Zustelladresse für Briefe (z. B. Sozialträger, Freund, Postfach)

Diese Adresse ist nicht deine Meldeadresse – sie dient nur für die Kommunikation.


Schritt-für-Schritt: Konto trotz Obdachlosigkeit eröffnen

  1. Bank auswählen, die Basiskonten ermöglicht
  2. Antrag stellen – online oder in der Filiale
  3. Identifikation durchführen – per PostIdent oder VideoIdent
  4. Zustelladresse angeben – Beratungsstelle oder Vertrauensperson
  5. Konto wird eröffnet – innerhalb von 10 Werktagen

Was tun bei Ablehnung?

Manche Banken lehnen Anträge unrechtmäßig ab.

So gehst du vor:

  • ✉️ Schriftliche Ablehnung verlangen
  • 🖊️ Widerspruch einlegen
  • ⚖️ Beschwerde bei der BaFin (www.bafin.de)
  • 🧑‍💼 Hilfe holen bei:
  • Caritas
  • Diakonie
  • Verbraucherzentrale

❗ Banken dürfen den Antrag nur in Ausnahmefällen ablehnen – z. B. bei Betrugsverdacht oder bestehendem Basiskonto.


Kann ich ein P-Konto trotz Obdachlosigkeit führen?

✅ Ja. Du kannst dein Konto zusätzlich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.
So bist du gegen Kontopfändung geschützt – z. B. bei Schulden oder bei Bürgergeldbezug.

📌 Der Grundfreibetrag beträgt aktuell ca. 1.410 €/Monat.


Wo bekommst du Hilfe?

Diese Stellen unterstützen dich kostenlos:

  • 🏢 Caritas & Diakonie
  • 📌 Schuldnerberatung
  • 🧑‍⚖️ Verbraucherzentrale
  • 🏛️ Sozialämter oder Beratungsstellen

Diese Organisationen helfen dir auch beim Ausfüllen von Anträgen oder beim Kontakt mit Banken.


Fazit: Du hast ein Recht – nutze es!

Auch ohne Wohnsitz hast du Anspruch auf ein Konto.
Das Gesetz schützt dich – nutze dein Recht!

✔️ Du brauchst:

  • einen Ausweis
  • eine erreichbare Zustelladresse
  • einen Bankanbieter, der Basiskonten ermöglicht

🟢 Du bist nicht ausgeschlossen – du bist berechtigt!


Weitere Hilfe

🔗 So beantragst du ein Basiskonto – Schritt für Schritt
🔗 Bankenvergleich: Wo bekommst du ein Konto ohne Wohnsitz?
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