Konto für Minderjährige ohne festen Wohnsitz – Gibt es Lösungen?


Einleitung: Warum das Thema so wichtig ist

Ein Bankkonto gehört heute zur Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe – auch und gerade für Minderjährige. Jugendliche benötigen ein Konto, um Taschengeld zu empfangen, Ausbildungsvergütungen überwiesen zu bekommen oder Online-Käufe zu tätigen. Doch was passiert, wenn ein minderjähriger Mensch keinen festen Wohnsitz hat, etwa weil die Familie wohnungslos ist, häufig umzieht oder sich in einer schwierigen Lebenssituation befindet? In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Minderjährige ohne festen Wohnsitz ein Konto eröffnen können, welche rechtlichen Grundlagen bestehen und welche Banken oder Alternativen infrage kommen.


Rechtliche Grundlage: Anspruch auf ein Basiskonto

Seit Inkrafttreten der EU-Zahlungskontenrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht (§ 31 ZKG) haben alle Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto. Dieses Recht gilt auch für Menschen ohne festen Wohnsitz. Banken dürfen eine Kontoeröffnung daher nicht allein deshalb verweigern, weil keine Meldeadresse vorliegt.

👉 Wichtig:

  • Auch Minderjährige gelten als Verbraucher.
  • Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist in fast allen Fällen notwendig.
  • Als „Adresse“ kann häufig die Anschrift einer Behörde, Jugendhilfeeinrichtung oder eines Sozialträgers angegeben werden.

Besondere Herausforderungen für Minderjährige

Bei der Kontoeröffnung für Minderjährige ohne Wohnsitz treten gleich mehrere Hürden auf:

  1. Identitätsnachweis: Banken sind verpflichtet, die Identität festzustellen. Minderjährige benötigen einen Kinderreisepass oder Personalausweis.
  2. Einverständnis der Eltern: Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten wird kein Konto eröffnet. Problematisch wird es, wenn die Eltern nicht auffindbar oder nicht erreichbar sind.
  3. Wohnsitzpflicht der Bank: Viele Banken bestehen auf einer Meldeadresse im Antrag. Ohne festen Wohnsitz ist hier oft eine alternative Adresse nötig.
  4. Rechtliche Betreuung: Befinden sich Minderjährige in Obhut von Jugendämtern oder Einrichtungen, können diese als Zustelladresse dienen.

Lösungen in der Praxis

1. Konto über das Jugendamt oder eine Einrichtung

Viele Jugendämter unterstützen bei der Kontoeröffnung. Die Anschrift des Jugendamts kann als Zustelladresse genutzt werden. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

2. Nutzung des Basiskonto-Rechts

Banken sind verpflichtet, auch wohnsitzlosen Minderjährigen ein Konto zu eröffnen, sofern die Identität nachgewiesen ist. Ablehnungen können beim Ombudsmann oder bei der BaFin gemeldet werden.

3. Fintech- und Online-Banken

Einige moderne Anbieter wie N26, Revolut oder Monese ermöglichen die Kontoeröffnung online. Hier ist jedoch eine Ausweiskontrolle nötig, und nicht jeder Anbieter akzeptiert minderjährige Kunden. Für Jugendliche ab 14 Jahren gibt es teilweise spezielle Kontomodelle.

4. Sparkassen und Volksbanken

Gerade regionale Banken zeigen sich oft kulant. Wenn das Jugendamt oder eine Einrichtung den Antrag begleitet, sind Sparkassen häufig bereit, ein Jugendkonto bereitzustellen.


Typische Einsatzszenarien

  • Taschengeldkonto für Jugendliche in Heimen: Hier kann die Einrichtung als Postanschrift dienen.
  • Ausbildungskonto für wohnungslose Jugendliche: Damit Ausbildungsvergütungen überwiesen werden können, ist ein Konto Pflicht.
  • Jugendliche Geflüchtete: Minderjährige ohne deutschen Wohnsitz haben ebenfalls Anspruch auf ein Basiskonto.

Wichtige Tipps für Eltern und Betreuer

  1. Frühzeitig Unterlagen sammeln: Ausweis oder Kinderreisepass bereithalten.
  2. Adresse einer Einrichtung nutzen: Jugendamt, Beratungsstellen oder Obdachlosenhilfe.
  3. Basiskonto aktiv einfordern: Auf das gesetzliche Recht hinweisen.
  4. Beschwerde einlegen: Bei Ablehnung direkt Ombudsmann oder BaFin kontaktieren.
  5. Jugendkonto bevorzugen: Viele Banken bieten kostenlose Modelle speziell für Minderjährige.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ein 16-Jähriger ohne Wohnsitz ein Konto eröffnen?
Ja, mit Zustimmung der Eltern oder des Jugendamts und einem gültigen Ausweis.

2. Welche Bank ist am unkompliziertesten?
Oft sind Sparkassen und Volksbanken am flexibelsten, da sie regional agieren.

3. Geht ein Online-Konto für Jugendliche ohne Wohnsitz?
Teilweise ja, jedoch hängt es vom Anbieter ab. Online-Banken sind streng bei Adressangaben.

4. Was tun bei Ablehnung?
Schriftlich auf das Basiskonto-Recht hinweisen und notfalls Beschwerde bei der BaFin einreichen.

Fazit: Kontoeröffnung ist möglich – trotz Wohnsitzlosigkeit

Auch Minderjährige ohne festen Wohnsitz haben einen Anspruch auf ein Bankkonto. Entscheidend sind ein gültiger Ausweis und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder des Jugendamts. Während viele Banken zunächst skeptisch reagieren, gibt es durch das Basiskonto-Recht klare gesetzliche Vorgaben. Eltern, Betreuer und Einrichtungen sollten diese Rechte kennen und aktiv einfordern.

Ein Konto für Minderjährige ohne festen Wohnsitz ist also kein Wunschdenken, sondern rechtlich abgesichert – es braucht nur den richtigen Weg und gegebenenfalls Unterstützung durch Behörden oder Einrichtungen.

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