Konto ohne Wohnsitz und ohne Einkommen – Geht das?


Einleitung: Banking ohne Adresse und ohne Geld – ein doppeltes Problem

Ein Bankkonto ist heute unverzichtbar. Löhne, Sozialleistungen, Renten und selbst einfache Einkäufe im Internet laufen fast ausschließlich bargeldlos. Doch was passiert, wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat und gleichzeitig kein Einkommen nachweisen kann? Viele Betroffene fürchten, dass Banken ihnen den Zugang zu einem Konto verweigern. Dieser Artikel zeigt, warum ein Konto auch unter diesen schwierigen Bedingungen möglich ist, welche Rechte bestehen und welche Banken sowie Alternativen infrage kommen.


Gesetzliche Grundlage: Das Recht auf ein Basiskonto

Seit 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (ZKG), das aus der EU-Zahlungskontenrichtlinie hervorgeht. Danach hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto.

👉 Das bedeutet:

  • Egal ob ohne Wohnsitz oder ohne Einkommen – Banken dürfen die Eröffnung eines Basiskontos nicht allein deshalb verweigern.
  • Ein Basiskonto umfasst grundlegende Funktionen: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften sowie eine Debitkarte.
  • Gebühren dürfen erhoben werden, müssen aber angemessen sein.

Herausforderung 1: Konto ohne Wohnsitz

Banken verlangen üblicherweise eine Meldeadresse, um Kontoauszüge oder Mitteilungen zustellen zu können. Doch auch hier gibt es Lösungen:

  1. Ersatzadressen nutzen – zum Beispiel die Anschrift des Jobcenters, Sozialamts oder einer Obdachlosenhilfeeinrichtung.
  2. Postfach oder Postadresse – einige Städte bieten eine offizielle Postadresse für Menschen ohne festen Wohnsitz.
  3. Begleitung durch Sozialträger – Jugendämter, Caritas oder Diakonie helfen oft bei der Kontoeröffnung.

Herausforderung 2: Konto ohne Einkommen

Viele Betroffene glauben, ohne Gehaltsnachweis sei kein Konto möglich. Doch das stimmt nicht.

  • Basiskonten sind einkommensunabhängig.
  • Banken dürfen nicht verlangen, dass regelmäßige Geldeingänge vorhanden sind.
  • Allerdings kann es Einschränkungen geben, z. B. keine Kreditkarte oder keinen Dispokredit.

Welche Banken bieten Lösungen?

1. Sparkassen und Volksbanken

  • Fast jede Filiale bietet ein Basiskonto an.
  • Oft unkomplizierter, wenn man persönlich vorspricht.
  • Besonders geeignet für Menschen ohne Einkommen, da keine Gehaltsnachweise verlangt werden.

2. Deutsche Bank & Postbank

  • Beide bieten gesetzlich vorgeschriebene Basiskonten.
  • Gebühren liegen meist bei 5–10 € im Monat.

3. Online-Banken & Fintechs

  • Anbieter wie N26, bunq oder Monese ermöglichen oft eine schnelle Kontoeröffnung online.
  • Nachteil: häufig ist eine gültige Adresse erforderlich – für Wohnsitzlose nicht immer machbar.

Praktische Tipps für die Kontoeröffnung

  1. Basiskonto ausdrücklich verlangen – viele Banken versuchen, Interessenten auf reguläre Konten zu lenken und lehnen dann ab, wenn keine Adresse oder kein Einkommen vorhanden ist.
  2. Unterstützung einholen – Beratungsstellen oder Sozialdienste können bei der Antragstellung helfen.
  3. Ablehnung dokumentieren – Banken müssen schriftlich begründen, warum sie ein Konto verweigern.
  4. Beschwerde einreichen – Betroffene können sich an den Ombudsmann oder direkt an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden.

Einsatzszenarien: Wer ist betroffen?

  • Wohnungslose Menschen – ohne Adresse und Einkommen oft ausgeschlossen vom Bankensystem.
  • Geflüchtete und Asylsuchende – häufig ohne Arbeit und Meldeadresse, aber mit rechtmäßigem Aufenthalt.
  • Studierende und junge Erwachsene – die zwischenzeitlich kein Einkommen haben oder im Ausland unterwegs sind.
  • Privatinsolvenz oder Schulden – auch Menschen mit negativer Schufa oder ohne Arbeit haben Anspruch auf ein Konto.

Konto ohne Einkommen = kein Kredit

Wichtig: Auch wenn ein Konto eröffnet wird, bedeutet das nicht automatisch, dass man Zugang zu Krediten, Dispokredit oder klassischen Kreditkarten erhält. Diese Produkte setzen Bonität und Einkommen voraus.
👉 Aber: Ein Basiskonto ermöglicht trotzdem wichtige Funktionen:

  • Sozialleistungen empfangen
  • Bargeld ein- und auszahlen
  • Rechnungen per Lastschrift bezahlen
  • Online-Zahlungen mit Debitkarte tätigen

FAQ: Häufige Fragen

1. Kann ich ohne festen Wohnsitz und ohne Einkommen wirklich ein Konto eröffnen?
Ja. Das Basiskonto-Recht garantiert allen Menschen in der EU Zugang zu einem Konto.

2. Welche Unterlagen brauche ich?
Ein gültiger Ausweis oder Reisepass ist Pflicht. Eine Adresse von einer sozialen Einrichtung oder Behörde kann als Zustelladresse genutzt werden.

3. Gibt es kostenlose Basiskonten?
Selten. Die meisten Banken verlangen 5–10 € pro Monat. Für Menschen ohne Einkommen kann das eine Hürde sein, aber rechtlich zulässig.

4. Was tun bei Ablehnung?
Die Ablehnung schriftlich verlangen und bei der BaFin Beschwerde einreichen. Oft führt schon der Hinweis auf das gesetzliche Recht zur erfolgreichen Kontoeröffnung.

5. Kann ich Sozialleistungen auch ohne Konto erhalten?
Nur in Ausnahmefällen. Bargeldauszahlungen sind teuer und unpraktisch. Ein Konto ist fast immer notwendig.

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