P-Konto ohne festen Wohnsitz – Deine Rechte & Möglichkeiten

P-Konto ohne festen Wohnsitz – Deine Rechte & Möglichkeiten

Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – kann überlebenswichtig sein, wenn du in finanziellen Schwierigkeiten steckst. Doch was, wenn du keinen festen Wohnsitz hast? Die gute Nachricht: Auch ohne Meldeadresse hast du grundsätzlich Anspruch auf ein P-Konto. In diesem Artikel erfährst du, wie du trotz Wohnungslosigkeit oder fehlender Adresse ein P-Konto eröffnen kannst – und welche Rechte du dabei hast.

Was ist ein P-Konto überhaupt?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit einem eingebauten Pfändungsschutz. Das bedeutet: Ein bestimmter Betrag auf deinem Konto bleibt auch bei einer Kontopfändung unangetastet. Seit 2010 hast du in Deutschland das Recht, dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Das gilt auch für Menschen mit Schulden, negativem Schufa-Eintrag – oder ohne festen Wohnsitz.

Hast du Anspruch auf ein P-Konto ohne Adresse?

Ja! Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 850k ZPO) regelt klar: Jeder hat das Recht auf ein P-Konto. Weder die Schufa noch eine fehlende Meldeadresse dürfen dich daran hindern. Auch ohne Wohnsitz bist du berechtigt, ein P-Konto zu führen.

Wichtig: Du brauchst keine Meldeadresse, aber du musst eine ladungsfähige Zustelladresse angeben können. Das kann zum Beispiel eine Beratungsstelle, ein Sozialdienst oder ein digitaler Postdienst sein.

So eröffnest du ein P-Konto ohne festen Wohnsitz

Auch ohne festen Wohnsitz kannst du bei jeder Bank in Deutschland ein P-Konto beantragen. Es gibt jedoch Unterschiede im Ablauf:

  • Online-Banken: Einfacher Prozess, aber meist nur mit VideoIdent möglich
  • Filialbanken: Persönliche Vorsprache notwendig, oft komplizierter bei Adressnachweisen

Diese Banken eignen sich gut für Menschen ohne festen Wohnsitz:

  • bunq – Konto ohne Schufa, keine feste Adresse nötig
  • PayCenter – Spezielles Online-P-Konto, auch ohne Wohnsitz
  • norisbank – Einfache Umwandlung in ein P-Konto

Welche Unterlagen brauchst du?

Auch ohne Wohnsitz brauchst du für die Kontoeröffnung folgende Dokumente:

  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Alternative Zustelladresse (z. B. bei Beratungsstelle oder digitalem Postdienst wie CAYA)
  • Nachweis über bestehende Pfändung (nur falls das P-Konto direkt aktiviert werden soll)

Wie hoch ist der Pfändungsschutz beim P-Konto?

Seit Juli 2024 liegt der Grundfreibetrag bei monatlich 1.491,75 €. Das heißt: Dieser Betrag darf dir nicht gepfändet werden. Für unterhaltspflichtige Personen oder besondere Sozialleistungen (z. B. Kindergeld) kann der Freibetrag erhöht werden.

Was tun, wenn eine Bank dich ablehnt?

Jede Bank in Deutschland, die Girokonten anbietet, ist gesetzlich verpflichtet, dir ein Basiskonto (ggf. als P-Konto) anzubieten – unabhängig von deiner Bonität oder Wohnsituation.

Wird dir ein Konto verweigert, kannst du dich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden. Dort gibt es ein spezielles Beschwerdeformular.

Alternative: Digitale Postadresse nutzen

Wenn du keine Adresse angeben kannst, hilft ein digitaler Postdienst wie:

  • CAYA – Post empfangen, scannen & online lesen
  • Dropscan – Scanservice mit Briefweiterleitung
  • Bürgerhilfe-Berlin.de – Postadresse für Wohnungslose

Diese Dienste helfen dir nicht nur bei der Kontoeröffnung, sondern auch beim Empfang wichtiger Post von Behörden oder Banken.

Fazit: P-Konto auch ohne Wohnsitz möglich

Ein P-Konto ist dein Recht – auch ohne festen Wohnsitz. Lass dich nicht abschrecken, wenn Banken dir Steine in den Weg legen. Mit digitalen Alternativen und den richtigen Informationen kannst du deine finanzielle Existenz absichern und dich vor Pfändungen schützen.

Empfehlung: Nutze eine Bank wie bunq oder PayCenter und eine digitale Postadresse wie CAYA, um schnell und unkompliziert ein sicheres P-Konto zu führen.

Wenn du Unterstützung brauchst, helfen dir auch Beratungsstellen, Sozialdienste oder Schuldnerberatungen in deiner Stadt weiter.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung, sondern dient der Information.

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