Ein eigenes Bankkonto ist heute unverzichtbar – ob für Gehalt, Sozialleistungen, Miete oder Online-Zahlungen. Doch was tun, wenn man keinen festen Wohnsitz hat? Gute Nachrichten: Auch ohne Meldeadresse hast du in Deutschland das gesetzliche Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. In diesem Beitrag erfährst du, wie du 2025 ein Basiskonto beantragen kannst, welche Unterlagen du brauchst, welche Banken infrage kommen – und was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wird.
Was ist ein Basiskonto?
Ein Basiskonto ist ein einfaches Girokonto, das jeder Verbraucher in der EU unabhängig von seiner finanziellen Situation oder Wohnsitz beantragen kann. Grundlage dafür ist das deutsche Zahlungskontengesetz (§ 31 ff. ZKG), das auf einer EU-Richtlinie basiert. Es wurde geschaffen, um allen Menschen die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ein Basiskonto bietet die grundlegenden Funktionen eines normalen Kontos: – Ein- und Auszahlungen – Überweisungen – Lastschriften – Kartenzahlung (z. B. mit Debitkarte) – Onlinebanking
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Nach § 31 ZKG hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Basiskonto – auch ohne festen Wohnsitz. Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
- Wohnungslose
- Asylsuchende
- Geduldete Personen
- EU-Bürger ohne deutschen Wohnsitz
- Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung
- Menschen in Notunterkünften oder Übergangswohnheimen
Wichtig: Der Antrag darf nicht aufgrund fehlender Meldeadresse abgelehnt werden!
Welche Unterlagen benötigst du?
Auch wenn du keinen festen Wohnsitz hast, musst du dich gegenüber der Bank ausweisen können. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt (z. B. Aufenthaltsgestattung, Duldung, Asylbescheid)
- Gegebenenfalls Nachweis einer sozialen Einrichtung (z. B. Beratungsstelle, Unterkunft)
- Optional: c/o-Adresse oder Postanschrift, über die du erreichbar bist
Tipp: Viele soziale Träger (Caritas, Diakonie, AWO) stellen dir auf Wunsch eine Bescheinigung aus und unterstützen dich bei der Antragstellung.
So beantragst du ein Basiskonto
Du kannst den Antrag auf ein Basiskonto schriftlich oder persönlich bei einer Bank deiner Wahl stellen. Wichtig: Die Bank muss dir ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen oder den Antrag online ermöglichen.
- Schritt 1: Gültige Ausweisdokumente bereithalten
- Schritt 2: Bank auswählen (z. B. Sparkasse, Deutsche Bank, Onlinebank)
- Schritt 3: Antrag auf Basiskonto gemäß § 31 ZKG stellen
- Schritt 4: Auf schriftliche Bestätigung der Bank warten
- Schritt 5: Bei Ablehnung Widerspruch einlegen oder BaFin kontaktieren
Hinweis: Die Bank hat maximal 10 Geschäftstage Zeit, deinen Antrag zu bearbeiten.
Was tun bei Ablehnung?
Wird dein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt, muss die Bank dir dies schriftlich begründen. Gründe können z. B. sein:
- Du besitzt bereits ein funktionierendes Girokonto
- Du hast gegen die Bank grob unredlich gehandelt
- Es besteht Missbrauchsverdacht oder Verdacht auf Geldwäsche
Wenn du glaubst, dass die Ablehnung unrechtmäßig war, kannst du dich direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Diese prüft den Fall und kann die Bank zur Kontoeröffnung verpflichten.
Welche Banken bieten Basiskonten an?
Alle Banken, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Besonders bekannt sind:
- Deutsche Bank: Persönliche Antragstellung möglich, auch ohne Meldeadresse
- Sparkassen: Flächendeckend vertreten, oft gute Zusammenarbeit mit sozialen Trägern
- Volksbanken: Regional unterschiedlich, aber verpflichtet zur Kontoeröffnung
- N26: Online-Bank mit einfacher VideoIdent-Prüfung, auch mit c/o-Adresse
- bunq: EU-weit aktiv, digital und flexibel für Nomaden oder Menschen ohne festen Wohnsitz
Vorteile und Nachteile eines Basiskontos
- Vorteile: Zugang zum Zahlungsverkehr, Schutz vor Diskriminierung, gesetzlich garantiert
- Nachteile: Oft eingeschränkter Funktionsumfang, teilweise höhere Gebühren als normale Girokonten
Häufige Fehler vermeiden
- Keine falschen Angaben zur Wohnadresse machen
- Keine Anträge ohne gültige Ausweisdokumente stellen
- Rechte nicht kennen: Viele Betroffene wissen nicht, dass sie ein Recht auf ein Konto haben
- Bei Ablehnung nicht reagieren – Widerspruch lohnt sich fast immer
Fazit: Dein Konto trotz Wohnungslosigkeit ist möglich
Du brauchst kein Dach über dem Kopf, um am digitalen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Mit einem Basiskonto nach § 31 ZKG kannst du auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland ein Konto eröffnen. Ob bei der Sparkasse, Deutschen Bank oder Online-Anbietern wie N26 – die Möglichkeiten sind da. Entscheidend ist, dass du deine Rechte kennst und aktiv wirst. Lass dich von Ablehnungen nicht entmutigen – du hast ein gesetzlich verankertes Anrecht auf ein Basiskonto.
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