Basiskonto beantragen ohne Wohnsitz – So setzt du deinen Rechtsanspruch durch

Ein eigenes Bankkonto zu besitzen ist in Deutschland heute fast unverzichtbar – für Lohnzahlungen, Miete, Sozialleistungen oder Online-Einkäufe. Doch was ist, wenn du keinen festen Wohnsitz hast? Viele Menschen ohne Meldeadresse, in Wohnungsnot oder auf der Straße erleben genau hier ein großes Problem: Banken lehnen die Kontoeröffnung ab. Die gute Nachricht: Du hast ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto – auch ohne festen Wohnsitz.

In diesem Ratgeber erfährst du, was ein Basiskonto ist, wer Anspruch darauf hat, wie du es trotz Wohnsitzlosigkeit beantragen kannst – und wie du dich gegen Ablehnungen wehrst.

Was ist ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ist ein einfaches Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das allen Menschen in der EU zusteht – unabhängig von Nationalität, Einkommen oder Wohnsitzstatus. Es wurde durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) eingeführt, das auf einer EU-Richtlinie basiert.

Ein Basiskonto muss mindestens folgende Leistungen bieten:

  • Ein- und Auszahlungen
  • Überweisungen und Daueraufträge
  • Lastschriftverfahren
  • Online-Banking (je nach Bank)
  • EC-/Debitkarte

Ein Basiskonto darf nicht abgelehnt werden, nur weil du:

  • obdachlos bist
  • keine Meldeadresse hast
  • Sozialleistungen beziehst
  • keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • verschuldet bist oder einen Schufa-Eintrag hast

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Laut § 33 ZKG hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Basiskonto – also auch:

  • Wohnungslose
  • Geflüchtete
  • EU-Bürger:innen ohne deutschen Wohnsitz
  • Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • Personen mit abgelaufenem Ausweis oder eingeschränkter Dokumentenlage

Einzige Voraussetzung: Du musst in der Lage sein, dich auszuweisen – mit Personalausweis, Pass, Aufenthaltstitel oder ersatzweise z. B. mit einer Bescheinigung vom Amt oder Sozialarbeiter.

Warum Banken die Kontoeröffnung oft trotzdem verweigern

Obwohl gesetzlich verpflichtet, lehnen viele Banken Anträge auf ein Basiskonto zunächst ab – oft mit fadenscheinigen Gründen:

  • „Ohne Meldeadresse kein Konto möglich“
  • „Sie brauchen eine feste Wohnanschrift in Deutschland“
  • „Wir eröffnen nur Konten mit Online-Ident-Verfahren“
  • „Wir bieten das nicht an – versuchen Sie es woanders“

Diese Aussagen sind rechtlich nicht zulässig. Banken dürfen dich nicht wegen Obdachlosigkeit oder fehlender Meldeadresse diskriminieren, wenn du ein Basiskonto beantragen willst.

So beantragst du ein Basiskonto richtig – Schritt für Schritt

1. Bank auswählen

Theoretisch musst du das Basiskonto bei jeder Bank beantragen können, die Zahlungskonten anbietet. In der Praxis sind folgende Banken besonders geeignet:

  • Sparkasse (regional unterschiedlich, meist kooperativ)
  • Postbank
  • Deutsche Bank
  • Commerzbank
  • N26 (wenn Online-Ident möglich)
  • Volks- und Raiffeisenbanken

Tipp: Wähle eine Filiale vor Ort, in der du den Antrag persönlich abgeben kannst.

2. Basiskonto-Formular ausfüllen

Viele Banken haben ein spezielles „Antrag auf Einrichtung eines Basiskontos gemäß § 33 ZKG“ – dieser ist meist auch online verfügbar. Falls nicht, kannst du deinen Antrag auch formlos stellen.

Wichtige Angaben:

  • Dein vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Erreichbarkeit (z. B. Postadresse einer Beratungsstelle)
  • Nachweis der Identität (Ausweis oder Alternativdokument)
  • Hinweis: „Ich beantrage ein Basiskonto gemäß § 33 ZKG.“

3. Identitätsnachweis erbringen

Auch ohne Meldeadresse musst du dich identifizieren. Möglich sind:

  • Deutscher Personalausweis (auch ohne gültige Adresse)
  • Reisepass oder Passersatz
  • Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung
  • Bestätigung der Identität durch eine Beratungsstelle, Sozialarbeiter:in oder Notunterkunft

4. Ablehnung? Fordere eine schriftliche Begründung

Lehnt die Bank deinen Antrag ab, bestehe auf einer schriftlichen Ablehnung mit Begründung. Laut Gesetz ist die Bank verpflichtet, dies innerhalb von 10 Werktagen schriftlich mitzuteilen.

Häufige unzulässige Ablehnungsgründe:

  • Keine Meldeadresse
  • Schlechte Schufa
  • Obdachlosigkeit
  • Mangelnde Bonität

All das ist gesetzlich kein Ablehnungsgrund.

5. Widerspruch einlegen

Wenn die Bank deinen Antrag ablehnt, kannst du dich wehren:

  • Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beschwerde einreichen
  • Widerspruch direkt an die Bank schicken – mit Bezug auf § 33 ZKG
  • Beratungsstellen oder Schuldnerberatung um Unterstützung bitten
  • Falls nötig: Rechtsberatung einschalten

Mustersatz für den Antrag

„Hiermit beantrage ich gemäß § 33 Zahlungskontengesetz (ZKG) die Einrichtung eines Basiskontos. Ich weise darauf hin, dass ich trotz fehlender Meldeadresse anspruchsberechtigt bin. Als Kontaktadresse kann folgende Einrichtung verwendet werden: [Name der Beratungsstelle]. Ich bitte um schriftliche Bestätigung.“

Wie kann ein Musterbrief helfen?

Wenn du Probleme bei der Kontoeröffnung hast, ist ein professionell formulierter Musterbrief ein wirksames Mittel. Er macht deutlich, dass du deine Rechte kennst – und zeigt der Bank, dass du notfalls rechtliche Schritte einleitest. Auf konto-ohne-wohnsitz.de findest du passende Vorlagen für Anträge und Widersprüche.

Fazit: Dein Recht auf ein Konto – auch ohne Wohnsitz

Ein Basiskonto ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Auch ohne Meldeadresse, Einkommen oder festen Wohnsitz darf dir eine Bank nicht den Zugang zu einem Konto verwehren. Wenn du deinen Antrag sauber formulierst, dich identifizieren kannst und notfalls beharrlich bleibst, wirst du dein Konto bekommen.

Und wenn du Unterstützung brauchst, findest du auf konto-ohne-wohnsitz.de alle Infos, Musterbriefe und Tipps – damit du nicht auf der Strecke bleibst.

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