Wer ein Bankkonto eröffnen möchte, kommt um ein zentrales Verfahren nicht herum: die Identitätsprüfung. In Deutschland schreiben das Geldwäschegesetz (GwG) und das Zahlungskontengesetz (ZKG) vor, dass Banken ihre Kunden eindeutig identifizieren müssen. Am häufigsten geschieht dies über das PostIdent-Verfahren oder das VideoIdent-Verfahren.
Doch was passiert, wenn man keinen festen Wohnsitz hat? Viele Menschen – etwa Obdachlose, digitale Nomaden oder Personen in Übergangssituationen – fragen sich, ob eine Identifikation ohne Meldeadresse überhaupt möglich ist. Die gute Nachricht: Ja, sie ist möglich, wenn man einige Besonderheiten beachtet.
In diesem Artikel erfährst du, wie PostIdent und VideoIdent funktionieren, welche Dokumente wirklich notwendig sind und wie du trotz fehlender Meldeadresse ein Konto eröffnen kannst.
1. Warum ist die Identifikation überhaupt Pflicht?
Die Identifikation dient zwei Hauptzielen:
- Sicherheit: Banken müssen sicherstellen, dass die Person hinter dem Konto auch wirklich existiert.
- Geldwäscheprävention: Kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sollen verhindert werden.
Ohne diese Überprüfung darf keine Bank ein Konto eröffnen – selbst wenn es sich nur um ein Basiskonto handelt.
2. Das PostIdent-Verfahren
Das PostIdent-Verfahren ist in Deutschland seit Jahrzehnten etabliert. Dabei geht der Kunde mit seinen Unterlagen in eine Filiale der Deutschen Post.
Ablauf:
- Konto online oder in der Bankfiliale beantragen.
- Ein PostIdent-Coupon wird erstellt (digital oder ausgedruckt).
- Mit Ausweis oder Reisepass zur Postfiliale gehen.
- Ein Mitarbeiter prüft die Daten und bestätigt die Identität.
- Die Bank erhält die Bestätigung digital.
Welche Unterlagen sind zwingend notwendig?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der vom Anbieter bereitgestellte PostIdent-Coupon
Eine Meldebescheinigung ist dabei nicht zwingend notwendig. Entscheidend ist der gültige Ausweis. Allerdings wird auf dem Coupon eine Adresse eingetragen – hier kann man in vielen Fällen eine Zustelladresse (z. B. Postfach oder c/o-Adresse) angeben.
3. Das VideoIdent-Verfahren
Das VideoIdent-Verfahren ist eine moderne Alternative und funktioniert komplett online. Viele Direktbanken und Fintechs nutzen es standardmäßig.
Ablauf:
- Kontoeröffnung über die Website oder App starten.
- Weiterleitung zu einem VideoIdent-Anbieter (z. B. IDnow, WebID).
- Per Smartphone oder Webcam mit einem Mitarbeiter verbinden.
- Gültigen Ausweis in die Kamera halten, Vorder- und Rückseite prüfen lassen.
- Einige Sicherheitsfragen beantworten.
- Bestätigung erfolgt digital innerhalb weniger Minuten.
Vorteile:
- Schnell (oft innerhalb von 5–10 Minuten erledigt)
- Keine Filiale notwendig
- Besonders praktisch für Menschen, die viel unterwegs sind
Welche Dokumente sind notwendig?
- Gültiger Ausweis oder Reisepass
- Stabile Internetverbindung und Kamera
Auch hier ist kein Nachweis über einen Wohnsitz zwingend erforderlich. Wichtig ist nur, dass eine Zustelladresse angegeben werden kann.
4. Identifikation ohne Meldeadresse – geht das wirklich?
Die große Sorge vieler Betroffener ist: Ohne festen Wohnsitz bekomme ich kein Konto. Das stimmt so nicht.
Nach § 31 Zahlungskontengesetz (ZKG) haben alle Menschen in Deutschland ein Recht auf ein Basiskonto – unabhängig von Wohnsitz oder Obdachlosigkeit.
Das bedeutet:
- Eine Meldeadresse ist keine zwingende Voraussetzung.
- Es reicht eine Zustelladresse, an die die Bank Post schicken kann.
- Möglich sind z. B.:
- Postfach bei der Deutschen Post
- c/o-Adresse bei Freunden oder Familie
- Adresse einer Beratungsstelle oder Obdachlosenhilfe
Damit ist die Identifikation per PostIdent oder VideoIdent auch ohne Meldeadresse rechtlich abgesichert.
5. Typische Probleme bei PostIdent und VideoIdent ohne Adresse
Trotz klarer Rechtslage gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten:
- Postmitarbeiter fordern eine Meldebescheinigung, obwohl diese nicht notwendig ist.
- VideoIdent-Anbieter lehnen Ausweise ab, wenn die Adresse nicht aktuell ist.
- Banken bestehen auf einer Meldeadresse, obwohl das ZKG nur eine Zustelladresse verlangt.
In solchen Fällen sollten Betroffene:
- Auf das Recht auf ein Basiskonto hinweisen (§ 31 ZKG).
- Eine c/o-Adresse oder Postfachadresse als Zustelladresse angeben.
- Im Zweifel die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einschalten.
6. PostIdent oder VideoIdent – welches Verfahren ist besser ohne Meldeadresse?
| Verfahren | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| PostIdent | Persönliche Prüfung, auch ohne Internet möglich | Adressangabe kann kompliziert sein, abhängig vom Postmitarbeiter |
| VideoIdent | Schnell, flexibel, weltweit möglich | Internet & Technik notwendig, strengere Ausweiskontrollen |
Für Menschen ohne festen Wohnsitz, die oft unterwegs sind (digitale Nomaden, Reisende), ist VideoIdent meist die bessere Wahl. Für Obdachlose ohne Smartphone oder Internetanschluss eignet sich PostIdent besser.
7. Tipps für eine erfolgreiche Identifikation ohne Wohnsitz
- Gültigen Ausweis bereithalten – ohne Personalausweis oder Reisepass geht nichts.
- Postfach oder c/o-Adresse nutzen – wichtig für Kontoeröffnung und Kommunikation.
- Bank auswählen, die Basiskonten anbietet – Direktbanken und Fintechs sind oft flexibler.
- Auf Rechte hinweisen – Banken dürfen niemanden wegen fehlendem Wohnsitz ablehnen.
- Notfalls Hilfe suchen – Beratungsstellen (Caritas, Diakonie) unterstützen bei Problemen.
8. Fazit: Kontoeröffnung auch ohne Meldeadresse möglich
Die Identifikation per PostIdent oder VideoIdent ist auch ohne festen Wohnsitz möglich. Entscheidend sind nicht Wohnsitznachweise, sondern ein gültiger Ausweis und eine Zustelladresse.
Auch wenn es in der Praxis zu Problemen kommen kann, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto. Wer vorbereitet ist und seine Rechte kennt, kann PostIdent oder VideoIdent problemlos durchlaufen – und so auch ohne Meldeadresse ein Konto eröffnen.
