Ein Bankkonto ist heute fast unverzichtbar: Sozialleistungen, Lohn, Miete oder auch alltägliche Dinge wie Einkäufe und Online-Buchungen laufen in der Regel über ein Konto. Doch was passiert, wenn jemand keine feste Wohnung hat? Lange Zeit war es für Obdachlose und Wohnungslose in Deutschland fast unmöglich, ein Konto zu eröffnen – da Banken eine Meldeadresse forderten.
Das hat sich mit einer EU-Richtlinie geändert. Heute gibt es einen klaren Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, auch für Menschen ohne festen Wohnsitz. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte Obdachlose haben, wie die Kontoeröffnung in der Praxis funktioniert und welche Banken dafür infrage kommen.
Rechtliche Grundlage: Anspruch auf ein Basiskonto
Seit dem Jahr 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (ZKG). Grundlage ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie (2014/92/EU).
👉 Darin ist festgelegt:
- Jeder rechtmäßig in der EU lebende Mensch hat Anspruch auf ein Konto.
- Banken dürfen Anträge nicht allein wegen fehlender Adresse oder negativer Schufa ablehnen.
- Dieses Konto heißt Basiskonto.
Ein Basiskonto bietet die wichtigsten Funktionen:
- Ein- und Auszahlungen
- Überweisungen & Lastschriften
- Debitkarte (EC-/Maestro-Karte)
- Onlinebanking
Dispositionskredite oder Kreditkarten gehören dagegen nicht zum Basiskonto.
Welche Unterlagen braucht man?
Für die Kontoeröffnung benötigen auch Obdachlose bestimmte Unterlagen:
- Gültiger Ausweis oder Reisepass
- Ohne Identitätsnachweis ist keine Kontoeröffnung möglich (Geldwäschegesetz).
- Postanschrift (keine Wohnanschrift!)
- Obdachlose können eine Postadresse bei einer sozialen Einrichtung angeben (z. B. Caritas, Diakonie, Stadtmission, Bahnhofsmission).
- Auch eine Postadresse beim Sozialamt oder eine offizielle Kontaktadresse der Stadt ist möglich.
- Aufenthaltsstatus (bei Ausländern)
- EU-Bürger: Personalausweis oder Reisepass reicht.
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel oder vergleichbare Dokumente.
Probleme in der Praxis
Trotz Rechtsanspruch gibt es häufig Hürden:
- Unwissenheit bei Bankmitarbeitern: Manche wissen nicht, dass Obdachlose Anspruch haben.
- Ablehnungen wegen fehlender Meldeadresse: Dabei reicht eine Postadresse.
- Lange Bearbeitungszeiten: Besonders bei Filialbanken kann es dauern.
- Einschränkungen: Oft nur Basiskonto, kein Dispo, keine Kreditkarte.
👉 Tipp: Falls die Bank sich weigert, sollte man schriftlich auf den Anspruch nach dem ZKG hinweisen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden.
Welche Banken eröffnen Konten für Obdachlose?
1. Großbanken
- Deutsche Bank – Basiskonto für alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt.
- Commerzbank – akzeptiert Basiskonto-Anträge mit Postadresse.
- Postbank – bietet ebenfalls Basiskonten an.
2. Sparkassen & Volksbanken
- Laut Gesetz sind auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken verpflichtet, Basiskonten für Obdachlose anzubieten.
- Regionale Unterschiede in der Praxis – aber der Anspruch besteht überall.
3. Onlinebanken & FinTechs
- Viele digitale Banken (z. B. N26, bunq, Tomorrow) setzen eine Online-Identifizierung voraus.
- Vorteil: Kontoeröffnung oft schneller.
- Nachteil: Manche verlangen eine „normale“ Adresse – hier lohnt es sich, eine soziale Postadresse zu nutzen.
Ablauf der Kontoeröffnung für Obdachlose
- Vorbereitung: Ausweis und Postanschrift bereithalten.
- Bank auswählen: Am besten vorher telefonisch klären, welche Filiale Erfahrung hat.
- Basiskonto beantragen: Schriftlich oder mündlich möglich.
- Identitätsprüfung: Per Ausweis (oft direkt in der Filiale).
- Bestätigung der Postadresse: Einrichtung oder Amt bestätigt die Zustellmöglichkeit.
- Kontoeröffnung: Nach wenigen Tagen wird das Konto eingerichtet.
Unterstützung durch soziale Einrichtungen
Viele Obdachlose werden bei der Kontoeröffnung von sozialen Trägern unterstützt:
- Caritas & Diakonie helfen bei Formularen und Kommunikation mit Banken.
- Stadtmissionen bieten oft Postadressen für Wohnungslose an.
- Bahnhofsmissionen stellen Kontakte her und erklären den Ablauf.
- Verbraucherzentrale hilft bei Problemen oder Ablehnungen.
Vorteile eines Kontos für Obdachlose
- Sozialleistungen empfangen: ALG II, Bürgergeld oder Rente können überwiesen werden.
- Sicherer Umgang mit Geld: Keine hohen Gebühren für Barabhebungen über Sozialkarten.
- Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: Handyvertrag, Online-Einkäufe, Mietzahlungen.
- Schutz vor Ausbeutung: Kein Bargeld, das leicht verloren oder gestohlen werden kann.
Tipps für Betroffene
- Auf das Basiskonto bestehen: Es ist ein gesetzliches Recht.
- Begleitperson mitnehmen: Sozialarbeiter oder ehrenamtliche Helfer können unterstützen.
- Alles schriftlich einreichen: So muss die Bank eine Ablehnung begründen.
- Bei Ablehnung Beschwerde einlegen: Z. B. bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
- Onlinebanken prüfen: Oft schneller, aber Adresse muss anerkannt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich eine Meldeadresse für ein Konto?
Nein. Eine Postanschrift reicht, wenn du keinen festen Wohnsitz hast.
Kann die Bank meinen Antrag ablehnen?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Betrugsversuchen. Nicht wegen Wohnungslosigkeit.
Bekomme ich eine Bankkarte?
Ja, beim Basiskonto gibt es eine Debitkarte (z. B. Maestro, Mastercard Debit).
Kostet ein Basiskonto Geld?
Ja, Banken dürfen Gebühren verlangen. In der Regel 5–10 € pro Monat.
Fazit: Kontoeröffnung für Obdachlose ist möglich
Seit 2016 haben auch Obdachlose und Wohnungslose in Deutschland einen klaren Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Für die Eröffnung reicht:
- Ausweis oder Reisepass
- Postanschrift (z. B. bei sozialer Einrichtung oder Stadtmission)
Zwar kommt es in der Praxis oft zu Schwierigkeiten, doch mit Unterstützung von sozialen Trägern und Verweis auf das Gesetz gelingt die Kontoeröffnung fast immer.
👉 Wichtig: Das Konto ermöglicht nicht nur den Empfang von Sozialleistungen, sondern gibt auch ein Stück gesellschaftliche Teilhabe und Sicherheit zurück.
