Postadresse statt Wohnsitz – Mit welcher Anschrift du ein Konto eröffnen kannst

Ein Girokonto ist in Deutschland unverzichtbar – für Gehalt, Sozialleistungen, Mietzahlungen und den Alltag. Doch was tun, wenn du keinen festen Wohnsitz hast? Viele Banken verlangen eine Adresse, um Kontoauszüge, Karten oder PINs zu verschicken. Die gute Nachricht: Du brauchst nicht zwingend eine Meldeadresse. In vielen Fällen genügt auch eine Postadresse. In diesem Artikel erfährst du, mit welcher Anschrift du ein Konto eröffnen kannst, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche Banken besonders geeignet sind.

Rechtliche Grundlage: Konto auch ohne Wohnsitz möglich

Seit 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (§ 31 ZKG). Es verpflichtet Banken, jedem Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein sogenanntes Basiskonto anzubieten. Dieses Recht gilt unabhängig vom Einkommen oder Wohnsitz. Das bedeutet: Auch ohne Meldeadresse hast du ein Recht auf ein Konto. Allerdings musst du eine zustellfähige Adresse angeben, damit dir wichtige Dokumente zugeschickt werden können.

Was ist eine Postadresse – und wie unterscheidet sie sich vom Wohnsitz?

Eine Postadresse ist eine Anschrift, unter der du erreichbar bist, auch wenn du dort nicht offiziell gemeldet bist. Sie dient lediglich der Zustellung von Briefen. Ein Wohnsitz hingegen ist der Ort, an dem du gemeldet bist – und an dem du regelmäßig wohnst. Für ein Konto reicht in vielen Fällen eine Postadresse, solange sichergestellt ist, dass du dort deine Bankunterlagen erhältst.

Welche Postadressen kannst du nutzen?

Wenn du keinen festen Wohnsitz hast, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Postadresse für dein Konto zu verwenden:

  • Freunde oder Familie: Du kannst die Adresse einer Vertrauensperson nutzen, wenn diese zustimmt.
  • Sozialamt: Viele Sozialämter bieten Wohnungslosen die Möglichkeit, eine Postadresse einzurichten.
  • Beratungsstellen: Hilfsorganisationen wie Caritas, Diakonie oder Obdachlosenhilfen bieten oft Postfächer für ihre Klienten an.
  • Postadresse von Einrichtungen: Manche Wohnheime oder Notunterkünfte stellen eine Anschrift bereit.
  • Postfach: Einige Banken akzeptieren auch Postfächer, wenn du zusätzlich eine Kontaktadresse angibst.

Wichtig: Die Postadresse muss zustellfähig sein. Deine Bank muss sicherstellen können, dass Karten, PINs und wichtige Mitteilungen dich erreichen.

Welche Banken akzeptieren eine Postadresse?

Nicht alle Banken machen es gleich einfach, ein Konto mit Postadresse zu eröffnen. Grundsätzlich sind aber alle Banken verpflichtet, ein Basiskonto bereitzustellen. Besonders unkompliziert sind in der Praxis:

  • Sparkassen: Oft flexibel, wenn du eine Adresse über das Sozialamt oder eine Beratungsstelle angibst.
  • Volksbanken: Regional unterschiedlich, aber gesetzlich ebenfalls verpflichtet.
  • N26: Kontoeröffnung komplett online, Postadresse reicht für die Zusendung der Karte.
  • bunq: Niederländische Direktbank, akzeptiert Postadressen und funktioniert auch international.
  • Tomorrow: Nachhaltige Onlinebank, arbeitet komplett digital, Postanschrift genügt.

Wie läuft die Kontoeröffnung mit Postadresse ab?

Die Kontoeröffnung unterscheidet sich kaum von der mit Meldeadresse. Der Ablauf:

  • 1. Bank auswählen (Filialbank oder Direktbank)
  • 2. Legitimation mit gültigem Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • 3. Angabe einer Postadresse für Zustellungen
  • 4. Antrag unterschreiben oder online abschließen
  • 5. Kontoeröffnung bestätigen lassen – IBAN wird sofort vergeben

Die Bank darf die Kontoeröffnung nicht verweigern, nur weil du keinen Wohnsitz hast. Eine Postadresse reicht aus.

Welche Probleme können auftreten?

In der Praxis kommt es leider immer wieder zu Schwierigkeiten. Manche Banken sind nicht ausreichend informiert und lehnen Kunden ohne Meldeadresse ab. Typische Probleme sind:

  • Bank verlangt unnötigerweise eine Meldebescheinigung
  • Postadresse wird nicht akzeptiert
  • Kontoeröffnung wird verzögert

In diesen Fällen solltest du dich auf dein Recht auf ein Basiskonto nach § 31 ZKG berufen. Verlange eine schriftliche Begründung bei Ablehnung. Du kannst dich außerdem bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beschweren.

Tipps für eine erfolgreiche Kontoeröffnung

  • 🔹 Nimm immer einen gültigen Ausweis mit
  • 🔹 Verwende eine Postadresse, bei der du regelmäßig erreichbar bist
  • 🔹 Erwähne dein Recht auf ein Basiskonto, wenn die Bank zögert
  • 🔹 Beantrage bei Bedarf ein P-Konto, um Sozialleistungen vor Pfändungen zu schützen
  • 🔹 Nutze notfalls eine Direktbank wie N26 oder bunq, die flexibler sind

Alternativen: Prepaid-Karten & FinTechs

Falls eine Bank deine Postadresse nicht akzeptiert, gibt es noch andere Lösungen:

  • Prepaid-Kreditkarten: Viabuy, PayCenter oder Revolut funktionieren ohne Meldeadresse.
  • FinTechs: Anbieter wie Wise oder Monese eröffnen Konten mit IBAN ohne klassischen Wohnsitznachweis.
  • Sozialämter: Manche Kommunen bieten Hilfe bei der Kontoeröffnung für Wohnungslose an.

Fazit: Mit Postadresse statt Wohnsitz zum Konto

Ein Konto ist auch ohne Wohnsitz möglich – wenn du eine zustellfähige Postadresse angibst. Ob bei Sparkasse, Volksbank oder Direktbanken wie N26 und bunq: Entscheidend ist, dass du erreichbar bist. Lass dich nicht abwimmeln, wenn eine Bank eine Meldeadresse verlangt – du hast ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto. Mit der richtigen Postadresse bleibst du finanziell handlungsfähig. Auf konto-ohne-wohnsitz.de findest du alle Tipps, Musterbriefe und Anleitungen, wie du dein Konto auch ohne festen Wohnsitz eröffnest.

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