So eröffnest du ein P-Konto ohne Wohnsitz – Pfändungsschutz auch unterwegs

Ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) ist für Menschen mit Schulden oder laufenden Pfändungen oft die letzte Möglichkeit, weiterhin über einen Teil ihres Einkommens zu verfügen. Doch was passiert, wenn man keinen festen Wohnsitz hat? Kann man trotzdem ein P-Konto eröffnen – und wenn ja, wie funktioniert das? Dieser Ratgeber erklärt, welche Rechte du hast, welche Banken infrage kommen und wie die Eröffnung auch ohne Meldeadresse möglich ist.


1. Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein normales Girokonto mit einer besonderen Funktion: Es schützt einen monatlichen Grundbetrag vor Pfändungen. Dieser Freibetrag beträgt derzeit 1.410,00 € pro Monat (Stand 2025) und kann in bestimmten Fällen – etwa bei Unterhaltspflichten – deutlich höher ausfallen.

Wichtige Eigenschaften:

  • Kein spezieller Kontotyp – jedes Girokonto kann als P-Konto geführt werden
  • Schutz des Freibetrags vor Gläubigern
  • Erhöhte Freibeträge bei Familienunterhalt oder Sozialleistungen

2. Rechtlicher Anspruch auf ein P-Konto – auch ohne Wohnsitz

In Deutschland gilt: Jede*r hat Anspruch auf ein Basiskonto (Zahlungskontengesetz, ZKG) und kann dieses in ein P-Konto umwandeln lassen. Das gilt unabhängig davon, ob man einen festen Wohnsitz hat oder nicht.

Rechtsgrundlage:

  • § 850k Zivilprozessordnung (ZPO) – Pfändungsschutzkonto
  • § 31 ZKG – Anspruch auf ein Basiskonto

Das bedeutet:

  • Auch Wohnungslose oder digitale Nomaden dürfen ein P-Konto führen
  • Banken dürfen die Eröffnung nicht allein wegen fehlender Meldeadresse verweigern

3. Herausforderungen ohne Meldeadresse

Trotz gesetzlicher Regelung gibt es in der Praxis Hürden:

  • Viele Banken bestehen auf einer Zustelladresse für Kontoauszüge oder Karten
  • Online-Ident-Verfahren setzen oft eine Anschrift voraus
  • Einige Filialbanken sind mit der Rechtslage nicht vertraut und lehnen Anträge fälschlicherweise ab

Lösung:
Du kannst eine alternative Zustelladresse nutzen, z. B.:

  • C/O-Adresse bei Freunden oder Familie
  • Postfach
  • Postadresse eines Sozialdienstes (Caritas, Diakonie, AWO)

4. Schritt-für-Schritt: P-Konto ohne Wohnsitz eröffnen

Schritt 1 – Basiskonto beantragen
Du brauchst zunächst ein normales Girokonto (Basiskonto). Falls du noch keines hast, kannst du es bei einer Bank deiner Wahl beantragen.

Schritt 2 – Umwandlungsantrag stellen
Sobald das Konto besteht, stellst du den Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto. Die Bank muss diesen innerhalb von 4 Geschäftstagen umsetzen.

Schritt 3 – Identitätsnachweis erbringen
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine Meldebescheinigung ist nicht zwingend erforderlich, wenn du eine alternative Adresse angeben kannst.

Schritt 4 – Zustelladresse angeben
Falls du keinen Wohnsitz hast, nutze eine der oben genannten Adressoptionen.

Schritt 5 – P-Konto-Bescheinigung besorgen
Für erhöhte Freibeträge (z. B. bei Unterhaltspflichten) brauchst du eine Bescheinigung von:

  • Sozialamt
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Arbeitgeber
  • Familienkasse

5. Banken, die auch ohne Wohnsitz ein P-Konto ermöglichen

1. Sparkassen

  • Fast jede Sparkasse bietet Basiskonten und P-Konten an
  • Meist in der Filiale zu beantragen
  • Akzeptieren oft Postfächer oder C/O-Adressen

2. Deutsche Bank / Postbank

  • Basiskonto auch ohne Wohnsitz möglich
  • Umwandlung in P-Konto unproblematisch
  • Antrag in der Filiale

3. N26 (Direktbank)

  • Kontoeröffnung komplett online
  • Umwandlung in P-Konto auf Anfrage möglich
  • Zustelladresse reicht aus

4. Volksbanken & Raiffeisenbanken

  • Regionale Unterschiede, aber gesetzlich verpflichtet
  • Beratung in der Filiale

6. Kosten eines P-Kontos

Ein P-Konto ist nicht automatisch kostenlos. Viele Banken erheben Kontoführungsgebühren, oft zwischen 5 und 15 Euro pro Monat. Kostenlose P-Konten sind selten, aber bei Direktbanken teilweise möglich.

Tipp: Vorab das Preis- und Leistungsverzeichnis prüfen.


7. Erhöhte Freibeträge beantragen

Der Grundfreibetrag von 1.410,00 € gilt für eine alleinstehende Person. Er kann erhöht werden, wenn:

  • Unterhaltspflichten bestehen
  • Kindergeld oder Sozialleistungen eingehen
  • Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld) anstehen

Beispiel:
Mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern kann der Freibetrag auf über 2.000 € steigen.


8. Häufige Probleme – und wie du sie vermeidest

Problem: Bank lehnt Antrag wegen fehlender Adresse ab

  • Lösung: Auf den gesetzlichen Anspruch hinweisen, alternative Zustelladresse nennen

Problem: Umwandlung dauert zu lange

  • Lösung: Schriftlich Frist setzen (4 Werktage) und notfalls Beschwerde bei der BaFin einreichen

Problem: Hohe Gebühren

  • Lösung: Direktbanken vergleichen, ggf. Kontowechsel erwägen

9. Pfändungsschutz auch unterwegs – Tipps für Nomaden & Reisende

  • Onlinebank wählen: Flexibler Zugriff von überall
  • Digitale Dokumente nutzen: Kontoauszüge per PDF statt per Post
  • Daueraufträge & Lastschriften online verwalten
  • Zustelladresse aktuell halten, um Kartensperren oder Kontoschließungen zu vermeiden

10. Rechtliche Hinweise

  • Du darfst nur ein einziges P-Konto führen – mehrere sind unzulässig
  • Missbrauch kann zur sofortigen Kündigung führen
  • Der Pfändungsschutz greift automatisch, ohne dass du jede Pfändung einzeln anfechten musst

11. Fazit – P-Konto ohne Wohnsitz ist möglich

Auch ohne Meldeadresse kannst du in Deutschland ein P-Konto eröffnen. Dank gesetzlicher Regelung dürfen Banken den Antrag nicht allein wegen fehlender Wohnanschrift ablehnen. Mit einer alternativen Zustelladresse, einem gültigen Ausweis und einer klaren Vorgehensweise steht deinem Pfändungsschutz nichts im Weg – egal, ob du wohnungslos, auf Reisen oder als digitaler Nomade unterwegs bist.

Wer seine Rechte kennt und gut vorbereitet ist, kann auch ohne festen Wohnsitz finanzielle Sicherheit durch ein P-Konto genießen.

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