Ein Bankkonto gehört heute zu den wichtigsten Grundlagen des Alltags. Ohne ein Konto lassen sich weder Gehalt noch Sozialleistungen empfangen, und auch Mietzahlungen oder Online-Einkäufe werden stark erschwert. Doch was passiert, wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat – sei es durch Obdachlosigkeit, längere Auslandsaufenthalte oder das Leben als digitaler Nomade? In solchen Fällen stellt sich die Frage: Welche Dokumente sind zwingend notwendig, um auch ohne Wohnsitz ein Konto eröffnen zu können?
In diesem Ratgeber erfährst du, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Unterlagen Banken verlangen dürfen, welche Alternativen bestehen und wie du auch ohne Meldeadresse ein Konto eröffnen kannst.
1. Gesetzliche Grundlage: Das Recht auf ein Basiskonto
Seit 2016 haben alle Menschen in der Europäischen Union ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Grundlage dafür ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie (2014/92/EU), die in Deutschland durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) umgesetzt wurde.
Das bedeutet:
- Jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, muss auf Antrag ein Basiskonto eröffnen.
- Dieses Recht gilt unabhängig von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Obdachlosigkeit.
- Niemand darf aufgrund fehlender Meldeadresse automatisch ausgeschlossen werden.
Damit wird sichergestellt, dass auch Menschen ohne festen Wohnsitz Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. Trotzdem verlangen Banken gewisse Mindestdokumente, um Identität und Berechtigung zu prüfen.
2. Zwingend notwendige Dokumente
Obwohl ein fester Wohnsitz nicht mehr zwingend erforderlich ist, gibt es bestimmte Unterlagen, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Dazu gehören vor allem:
a) Ein gültiges Ausweisdokument
- Deutscher Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Pass oder Aufenthaltstitel
- Bei EU-Bürgern: auch der Personalausweis des Heimatlandes
Das Ausweisdokument ist zwingend notwendig, um die Identität nach dem Geldwäschegesetz (GwG) eindeutig festzustellen. Ohne Ausweis kann keine Bank ein Konto eröffnen.
b) Nachweis über eine Kontaktadresse
Zwar ist kein Wohnsitz erforderlich, doch Banken verlangen oft eine Postadresse, unter der wichtige Mitteilungen zugestellt werden können. Möglich sind:
- Postfach bei der Deutschen Post
- c/o-Adresse bei Freunden, Familie oder einer Beratungsstelle
- Adresse einer Sozial- oder Obdachlosenhilfe-Einrichtung
Wichtig: Es reicht in vielen Fällen, wenn es sich um eine Zustelladresse handelt. Sie muss nicht zwingend mit einem offiziellen Wohnsitz identisch sein.
c) Antrag auf Kontoeröffnung (schriftlich oder online)
Das Basiskonto muss bei der Bank beantragt werden. Dabei füllt man ein Formular aus, das entweder online oder in der Filiale bereitgestellt wird. Dieses Dokument gilt als Grundlage für den Vertrag zwischen Bank und Kontoinhaber.
3. Zusätzliche Unterlagen – nicht immer erforderlich
Einige Banken verlangen über die zwingenden Mindestdokumente hinaus weitere Nachweise. Diese dürfen aber nicht zur Voraussetzung für ein Basiskonto gemacht werden, wenn der Kunde obdachlos ist. Häufig angefragt werden:
- Meldebescheinigung (nicht zwingend notwendig für ein Basiskonto)
- Nachweis über Einkommen oder Sozialleistungen (nur bei Krediten relevant, nicht beim Basiskonto)
- Steueridentifikationsnummer (in Deutschland üblich, kann aber nachgereicht werden)
Wenn eine Bank eine Kontoeröffnung verweigert, weil diese Unterlagen fehlen, kann man sich direkt auf das Zahlungskontengesetz berufen.
4. Alternative Lösungen für die Kontoeröffnung ohne Wohnsitz
Wenn eine klassische Bank Schwierigkeiten macht, gibt es verschiedene Wege, trotzdem ein Konto zu eröffnen:
a) Fintechs und Online-Banken
Viele Direktbanken und Fintechs (z. B. N26, Revolut, Wise) bieten Konten an, bei denen lediglich ein Ausweisdokument und eine Zustelladresse notwendig sind. Diese Anbieter sind oft flexibler als Filialbanken.
b) Konto über Hilfsorganisationen
Einige Wohlfahrtsverbände, wie Caritas oder Diakonie, unterstützen Menschen ohne festen Wohnsitz bei der Kontoeröffnung. Sie stellen häufig eine c/o-Adresse zur Verfügung.
c) Auslandskonten
Manche Betroffene nutzen ein Konto im EU-Ausland, wenn es in Deutschland Probleme gibt. Hier reicht häufig eine Online-Identifikation mit Pass oder Ausweis.
5. Typische Probleme bei fehlenden Dokumenten
Trotz klarer gesetzlicher Regelungen gibt es in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten:
- Banken lehnen Anträge mit Hinweis auf fehlende Meldeadresse ab, obwohl dies unzulässig ist.
- Manche Banken fordern zusätzliche Unterlagen, die nicht zwingend vorgeschrieben sind.
- Obdachlose haben oft keinen gültigen Ausweis, was eine Kontoeröffnung unmöglich macht.
In solchen Fällen können sich Betroffene an die Verbraucherschutzzentrale oder direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
6. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Konto ohne Wohnsitz eröffnen
- Gültigen Ausweis besorgen – ohne Identitätsnachweis geht es nicht.
- Postadresse angeben – Postfach, c/o-Adresse oder Einrichtung nutzen.
- Basiskonto beantragen – Formular bei Bank ausfüllen (Hinweis auf ZKG).
- Nicht abwimmeln lassen – auf das gesetzliche Recht verweisen.
- Bei Ablehnung schriftlich Widerspruch einlegen – mit Verweis auf § 31 ZKG.
7. Fazit: Ohne Wohnsitz, aber nicht ohne Konto
Auch ohne festen Wohnsitz ist es möglich, ein Bankkonto zu eröffnen. Zwingend notwendig ist dabei nur ein gültiges Ausweisdokument sowie eine Zustelladresse. Alle weiteren Unterlagen können hilfreich sein, sind aber keine Voraussetzung für ein Basiskonto.
Das Wichtigste für Betroffene ist, ihr Recht auf ein Basiskonto zu kennen und sich nicht von Banken abweisen zu lassen. Mit etwas Vorbereitung – Ausweis, Adresse und Antrag – steht einem Konto ohne Wohnsitz nichts im Wege.
